Januar 16

Konkurs

Die Begriffe Konkurs und Insolvenz kommen aus dem Lateinischen und bedeuten “Zahlungsunfähigkeit”. Gemeint ist damit die Situation, in der ein Schuldner nicht mehr in der Lage ist, der Zahlungsverpflichtung gegenüber einem Gläubiger nachzukommen. Hauptkennzeichen für die Insolvenz sind eine drohende Zahlungsunfähigkeit sowie eine Überschuldung des Schuldners. Die Insolvenzordnung in Deutschland sieht für die Verfahren der Insolvenzantragstellung und der Abwicklung eine Reihe von Regeln und Fristen vor. Ein Konkurs oder Insolvenzverfahren wird durch den Schuldner selbst beantragt, sobald er feststellt, dass er seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Sobald ein Antrag auf Eröffnung des Konkurs- oder Insolvenzverfahrens gestellt wurde, ruhen alle Forderungen gegen den Schuldner. Dadurch soll verhindert werden, dass Gläubiger voreilig zur Inanspruchnahme Ihrer Ansprüche schreiten und damit andere Gläubiger benachteiligen. Wenn über das Vermögen des Schuldners im Rahmen eines solchen Verfahrens abgewickelt wird, spricht man auch von “Abschöpfbarkeit”.


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