Spekulationsfrist

Der Erwerb von Wertpapieren war bis zum Jahr 2008 nur dann steuerpflichtig, wenn sie innerhalb von zwölf Monaten nach dem Erwerb wieder verkauft wurden. Unter der Bedingung, dass die Freigrenze von 512 Euro nicht überschritten wurde, blieben sie jedoch steuerfrei. Sobald die Freigrenze überschritten wurde, unterlag der Verkauf der vollen Steuerpflicht oder – sofern es sich um das Halbeinkünfteverfahren handelte – der Hälfte davon.

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