Kapitalerhöhung

Durch die Emission neuer Aktien wird das Eigenkapital einer Aktiengesellschaft erhöht. Altaktionäre können durch den Kauf neuer, zusätzlicher Aktien ihre prozentuale Beteiligung an der Gesellschaft durch die Ausgabe von Bezugsrechten halten oder durch den Erwerb zusätzlicher Bezugsrechte auch ausbauen. Wenn eine Kapitalerhöhung durch eine Umwandlung von Rücklagen in Grundkapital erfolgt, erhalten die Altaktionäre sogenannte Berechtigungsaktien. Hauptversammlungen können eine Kapitalerhöhung nur dann genehmigen, wenn mindestens 3/4 der anwesenden stimmberechtigten Aktionäre zustimmen. Die Hauptversammlung kann den Vorstand auch dazu ermächtigen, das Bezugsrecht bei einer Kapitalerhöhung auszuschließen.

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