Abgeltungssteuer

2009 wurde die Abgeltungsteuer eingeführt und ersetzte die zuvor geltende Spekulationssteuer. Für Kapitalerträge gilt ein pauschaler Steuersatz von 25 Prozent zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. In der Vergangenheit waren unterschiedliche Varianten des persönlichen Einkommensteuersatzes maßgebend. Grundsätzlich sind Kapitaleinkünfte steuerpflichtig, sofern sie den Sparerfreibetrag insgesamt übersteigen.

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